PostHeaderIcon Bussgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung in Deutschland

1. Unverhofft kommt oft und schnell

Auch vorbildliche und stets um eine solide, akkurate Fahrweise bemühte Menschen kommen im Lauf ihrer Fahrerlaubnis meistens zumindest einmal mit dem Bußgeldkatalog in nähere Tuchfühlung. Dabei muss durchaus kein böser Wille und noch nicht einmal gesteigerte Nachlässigkeit vorliegen, um gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen und sich einen oder auch gleich mehrere Punkte abzuholen. Es genügt bereits, wenn ein Geschwindigkeitsschild übersehen wird und in Folge dessen mit deutlich erhöhtem Tempo durch einen Baustellenbereich gefahren wird, der nicht ohne Weiteres als solcher erkennbar ist. So unterfällt man rasch und unvermittelt dem Bußgeldkatalog und hat sich schon bald mit einem eventuell schmerzhaft hohen Betrag auseinanderzusetzen, der per Bescheid eingefordert wird. Was im Einzelnen durch den Bußgeldkatalog mit welcher Sanktion versehen wird, soll im Folgenden aufgeklärt werden.

2. Zur Einordnung: Der rechtliche Rahmen des Kataloges

Der Bussgeldkatalog verkörpert ein so genanntes "materielles Gesetz", was bedeutet, dass es nicht auf eine Entscheidung des (Bundes-) Parlamentes zurückgeht. Gemäß § 26a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dazu ermächtigt, einen Katalog aufzustellen, der namentlich Regelsätze für Geldbußen enthält, die auf verschiedene Gesetzesverstöße zurückgehen.

3. Die Sünde Nummer 1: Zu fest aufs Gaspedal gedrückt

Wer mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs ist, macht mit ein wenig Pech alsbald Bekanntschaft mit den Regularien gegen Verkehrssünder. Noch keine Punkte sind auf dem Konto zu verbuchen, wenn die Geschwindigkeit im Ortsinneren um maximal 20 km/h überschritten wird. Auch fällt maximal ein Bußgeld von 35 Euro an, sofern man sich in dieser Zone befindet. Ein einziger Kilometer mehr pro Stunde reicht jedoch schon aus, um nicht nur einen finanziellen Zuschlag, sondern auch eine Punktstrafe erfahren zu müssen. Satte 80 Euro und ein Punkt sind fällig, wenn man die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zwischen 21 und 25 km/h übertrifft. Zwischen 26 und 30 km/h Überschreitung ist immer noch (!) kein Fahrverbot fällig, aber man bekommt immerhin 3 Punkte "gutgeschrieben" und wird zur Entrichtung von 100 Euro aufgefordert. Das Maximum der Skala ist erreicht, wenn innerorts mehr als 70 km/h zu viel gefahren wird. Fast 700 Euro Buße müssen dann bezahlt werden und ein Fahrverbot von drei Monaten muss erduldet werden.

4. Diverse "lässliche Sünden"

Mit dem Handy am Ohr ein Fahrzeug zu steuern, ist gar nicht gern gesehen und wird mit einer Geldbuße von 40 Euro und – was noch schwerer wiegen dürfte – mit einem Punkt "in Flensburg" beantwortet. Unzulässiges Parken hingegen führt in aller Regel nur zu einer relativ moderaten finanziellen Forderungen und nur ganz ausnahmsweise zu Punkten. Dafür ist notwendig, dass ein Rettungswagen im Einsatz durch das falsch geparkte Fahrzeug behindert wird. Zwischen 15 und 35 Euro kostet es, wenn die Schreiben das Autos nicht gut genug vom winterlichen Eis befreit worden sind und man hiermit auffällig wird.

5. Aufgepasst: Rote Ampeln!

Wer eine rote Ampel überfährt, ist mit hohem Einsatz dabei. Es gibt – unabhängig davon, wie lange die Ampel schon rot gewesen ist – zumindest drei Punkte aufs Konto. War die Ampel schon länger als eine Sekunde (!) rot, so gibt es obendrauf ein Fahrverbot von einem Monat.

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